Tron: Einstweilige Verfügung vorläufig aufgehoben
Der § 89 ZPO ermöglicht es dem vollmachtlosen Vertreter bei entsprechendem Antrag, sich bei Fehlen einer entsprechenden Vollmacht vorläufig - und im Zweifel gegen Sicherheitsleistung - zuzulassen. Als Prozessvoraussetzung ist dieser Antrag aber nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig (BGH, st. Rspr.) und ihr Fehlen von Amts wegen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Dass der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und die des EuGH keine Beachtung geschenkt wurde, zeigt die unten beigelegte Pressemitteilung vom Amtsgericht Berlin.
Wenige Minuten nach dieser unten beigelegten Pressemitteilung ist hierzu die Dienstaufsichtsbeschwerde rausgegangen, über die hier später ein eigener Blogeintrag folgt. Über die genau umgekehrten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Mitstörerhaftung und die des Europäischen Gerichshof in der Sache Frau L. wurde hier bereits ausführlich berichtet, zumal das Amtsgericht Berlin diese Entscheidungen nachweisbar zur Kenntnis genommen haben. Es wird also weitergehackt, nunmehr auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Mehr hierzu später.
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle -
Pressemitteilung 04/2006
Berlin, den 09. Februar 2006
Trotz in Wikipedia (de.wikipedia.org) enthaltener Beiträge über den Computerfachmann "Tron" darf Wikimedia wieder auf die Enzyklopädie weiterleiten
Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia e.V. erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, worin dem Verein untersagt worden war, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der letztgenannten Adresse ein Beitrag eingestellt ist, der den bürgerlichen Namen des im Alter von 26 Jahren verstorbenen Sohnes der Antragsteller nennt.
Die Antragsteller hatten die einstweilige Verfügung beantragt, weil nach ihrer Darstellung zu diesem Zeitpunkt unter der Domain de.wikipedia.org Beiträge bereitgestellt wurden, in denen der ungekürzte Nachname ihres verstorbenen Sohns - eines in Fachkreisen unter dem Pseudonym „Tron“ bekannten Computerspezialisten - genannt wurde. Dies verletze das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ ihres Sohnes.
Nach Auffassung des Gerichts steht den Antragstellern ein Anspruch auf Unterlassung der Nennung des bürgerlichen Namens ihres Sohnes im Internet nicht zu, da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werde. Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen. Entsprechendes sei hier jedoch nicht gegeben. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts der Antragsteller scheide aus, weil allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei.
Das Amtsgericht hatte bereits am 20. Januar 2006 auf Antrag des Vereins Wikimedia e.V. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss bis zum Erlass des Urteils eingestellt. Grund für die damalige Entscheidung war die Abwägung zwischen dem Schutz des postmortalen Namensrechts und dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Das Verbot der Weiterleitung von wikipedia.de zu de.wikipedia.org sei – so die Begründung des Beschlusses - angesichts der geringen Anzahl der das Namensrecht verletzenden Beiträge im Verhältnis zur glaubhaft gemachten Gesamtzahl der Beiträge unverhältnismäßig und geeignet, nicht absehbare wirtschaftliche Schäden hervorzurufen.
Gegen die heutige Entscheidung ist die Berufung zum Landgericht Berlin möglich.
(Gesch.-Nr. 218 C 1001/06, Amtsgericht Charlottenburg).
Bei Rückfragen: Dr. Stephan Kapps
(Tel: 030 – 9015 2290)
Quelle: http://www.kammergericht.de/presse/PM04_2006.htm
Wenige Minuten nach dieser unten beigelegten Pressemitteilung ist hierzu die Dienstaufsichtsbeschwerde rausgegangen, über die hier später ein eigener Blogeintrag folgt. Über die genau umgekehrten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Mitstörerhaftung und die des Europäischen Gerichshof in der Sache Frau L. wurde hier bereits ausführlich berichtet, zumal das Amtsgericht Berlin diese Entscheidungen nachweisbar zur Kenntnis genommen haben. Es wird also weitergehackt, nunmehr auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Mehr hierzu später.
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle -
Pressemitteilung 04/2006
Berlin, den 09. Februar 2006
Trotz in Wikipedia (de.wikipedia.org) enthaltener Beiträge über den Computerfachmann "Tron" darf Wikimedia wieder auf die Enzyklopädie weiterleiten
Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia e.V. erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, worin dem Verein untersagt worden war, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der letztgenannten Adresse ein Beitrag eingestellt ist, der den bürgerlichen Namen des im Alter von 26 Jahren verstorbenen Sohnes der Antragsteller nennt.
Die Antragsteller hatten die einstweilige Verfügung beantragt, weil nach ihrer Darstellung zu diesem Zeitpunkt unter der Domain de.wikipedia.org Beiträge bereitgestellt wurden, in denen der ungekürzte Nachname ihres verstorbenen Sohns - eines in Fachkreisen unter dem Pseudonym „Tron“ bekannten Computerspezialisten - genannt wurde. Dies verletze das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ ihres Sohnes.
Nach Auffassung des Gerichts steht den Antragstellern ein Anspruch auf Unterlassung der Nennung des bürgerlichen Namens ihres Sohnes im Internet nicht zu, da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werde. Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen. Entsprechendes sei hier jedoch nicht gegeben. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts der Antragsteller scheide aus, weil allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei.
Das Amtsgericht hatte bereits am 20. Januar 2006 auf Antrag des Vereins Wikimedia e.V. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss bis zum Erlass des Urteils eingestellt. Grund für die damalige Entscheidung war die Abwägung zwischen dem Schutz des postmortalen Namensrechts und dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Das Verbot der Weiterleitung von wikipedia.de zu de.wikipedia.org sei – so die Begründung des Beschlusses - angesichts der geringen Anzahl der das Namensrecht verletzenden Beiträge im Verhältnis zur glaubhaft gemachten Gesamtzahl der Beiträge unverhältnismäßig und geeignet, nicht absehbare wirtschaftliche Schäden hervorzurufen.
Gegen die heutige Entscheidung ist die Berufung zum Landgericht Berlin möglich.
(Gesch.-Nr. 218 C 1001/06, Amtsgericht Charlottenburg).
Bei Rückfragen: Dr. Stephan Kapps
(Tel: 030 – 9015 2290)
Quelle: http://www.kammergericht.de/presse/PM04_2006.htm

50 Comments:
wieso vorläufig?
By
Anonym, at 09 Februar, 2006 12:08
Hallo! Die einstweilige Verfügung wurde erlassen. Diese Entscheidung, die einstweilige Verfügung wieder aufzuheben, ist nicht rechtskräftig.
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 12:10
achso, stimmt.
By
Anonym, at 09 Februar, 2006 12:11
Servus. Das Teil hat sich schon auf der Wikipedia herumgesprochen. Natürlich wieder ganz einseitig, über dessen Informationspolitik sich erst Achim Raschka beschwert hat:
An der Artikelqualität bin ich zum einen als aktiver Wikipedianer interessiert, zum anderen jedoch auch aus kommerziellem Interesse als Mitarbeiter der Zenodot VerlagsgmbH, die von qualitativ hochwertigen Inhalten profitiert (CD, DVD, Wikipedia:Wiki Press, Wikipedia:WP 1.0). Außerdem bin ich Mitglied des Vereins Wikimedia e.V. und war Teil des ersten Vorstands, den ich aufgrund von internen Konflikten und anderen Gründen verlassen habe. Bis heute kritisiere ich die (in meinen Augen) unmögliche Informationspolitik des Vorstands, wodurch ich mich auch an der Stelle nicht nur beliebt mache. -- Achim Raschka 08:04, 8. Feb 2006 (CET)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Adminkandidaturen#Wiederwahl_Achim_Raschka
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 12:17
Hey, nimms gelassen. Ich sags dir wieso das so gekommen ist. Die vom AG Berlin wollten eigentlich gar nicht entscheiden und haben hierzu ganz bequem den Streitwert auf 1000,- erhöht, damit das LG Berlin darüber entscheiden kann.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 12:21
Solche Angsthasen. :-)))
By
DW, at 09 Februar, 2006 12:22
Angsthasen? Hauptsach, der Hasenbratenn war guad. :-)))
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 12:29
Servus. Also, bei der nächsten Instanz nehmen wir Entenbraten. Wegen der ganzen PR-Enten die der Entenstall losgelassen hat.
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 12:31
Ente? Da bin ich dabei!! :-)
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 12:33
Wetten, wenn jjzliwxe nachher kommt, die wird wieder alle Infos über Dr. Stephan Kapps hier posten und seine Frau befragen und so. :-)))
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 12:41
Dr. Stephan Kapps war bis 1985 in der Droste-Hülshoff-Oberschule in Berlin.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 12:43
Servus. Zupla, du bist heute richtig gut. :-) Schau mal in der Datenbank der Wikipedia-Administration nach und vergleiche das mit der Liste. Du wirst staunen!
Das sind die Leute, die mit dem Dr. Stephan Kapps in der Klasse waren:
Silke Langkutsch
Alexander Juche
Annette Richter
Kathrin Spritulla
Alice Daunicht
Andreas Migge
Bernd Rühe
Bettina Erfurth
Christina Decker
Christina Krämer
Fredrik Altmann
Gabriele Kühne
Ilka Wentzcke
Kirsten Wendenburg
Manuela Wehr
Martin Mahn
Matthias Hübner
Roland Weber
Sabine Ritchie
Stephan Kapps (hier ist ER!)
Sven Becker
Thorsten Wallnig
Torsten Stein
Quelle: Ehemalige des Abschlussjahrgangs 1985 http://stayfriends.berlin.de/s/9358/Berlin/Berlin/Gymnasium/Droste-Huelshoff-Oberschule.html
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 12:50
Moment.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 12:50
Auf was megst du denn da hinaus??
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 12:52
Bingo, DW! Das ist ja der Hammer! Die schreiben selbst bei der Wikipedia mit!!!
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:13
Servus. Nicht nur das. :-(
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 13:14
Wieso haben die keinen Befangenheitsantrag gestellt???? So geht das nicht!
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:16
Du, schick mir das mal per e-Mail rüber. Danke.
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 13:17
Hallo! Ja, ich sehe es auch gerade. Unglaublich.
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 13:18
Hallo DW! Und jetzt? Wie soll das weitergehen?
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 13:23
Servus. Wikilanu lurkt hier mit. Sie schreibt:
Insiderblog berichtet über befangene Leute beim AG Berlin
In dem Insiderblog gibt es Anzeichen, dass ein Wikipedianer oder ein Wikipedia-Admin bei der Entscheidung über die Wikipedia mitgewirkt haben soll (siehe Kommentare): http://fvmm.blogspot.com/2006/02/tron-einstweilige-verfgung-vorlufig.html Das würde die ganze Sache zum Tron-Artikel und der Tron-Diskussion in völlig neuem Licht erscheinen lassen. Kann die Wikipedia-Administration das bestätigen oder sich vielleicht hierzu bitte äussern? Gruss Wikilanu 13:19, 9. Feb 2006 (CET)
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion%3ATron_%28Hacker%29&diff=13543577&oldid=13543034
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 13:27
Oopps. Das hätte sie nicht machen dürfen.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:28
Servus. Im Adminchat diskutiert man schon über die Löschung. :-)))
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 13:29
Wundert dich das? Vielleicht wäre es auch besser so.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:30
ja, ich "lurke" hier mit und will das wissen.
Gruss
Wikilanu
By
Wikilanu, at 09 Februar, 2006 13:31
Du hättest wenigstens vorher hier fragen können.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:32
Servus. MS hat schon darauf geantwortet:
Es ist sogar noch schlimmer. Friedrich Kurz ist Wikipedianer und steht auf unserer Gehaltsliste. Mit einem völlig unbegründeten Fall schaffen wir jetzt einmal Fakten, was die juristische Unangreifbarkeit der Wikipedia angeht. Mehr PR kann man für 400 Euro Prozesskosten nicht haben. Klingt unrealistisch, sagst du? Ach was, das wäre doch was fürs Insiderblog :) -- Mathias Schindler 13:27, 9. Feb 2006 (CET)
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 13:37
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Tron_%28Hacker%29#Insiderblog_berichtet_.C3.BCber_befangene_Leute_beim_AG_Berlin
By
DW, at 09 Februar, 2006 13:37
Siehste, Wikilanu, da haste den Salat.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 13:38
Ja, sappalot! Des heisst ja, wir sind alle befangen und alle Parteiverräter???
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 13:40
ROFLMAO!!!!!!!!!
By
Anonym, at 09 Februar, 2006 13:40
Hallo! Kommt doch bitte mal in den Chat rein. Danke.
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 13:43
I ned! I brauch jetzt erst a Mal mei Weissbier! Da Gipfe ist des bei dene gscherten Sauhammels. Balina! Balina, i hob des doch gleich gsagt! Du, da anda, selba entscheiden, hah? Solchane Saupreissn, gscherte.
So, und jetzt geh i mei Weissbier holen.
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 13:47
Also entweder bin ich zu doof zum Tippen oder meine Suchfunktion findet keine Übereinstimmung zw. Adminliste und Klassenliste. Mal davon ganz abgesehen, daß das auch nichts aufregendes wäre.
By
Anonym, at 09 Februar, 2006 14:32
Ich bin gespannt, was Iaal dazu sagen wird.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 15:43
Seruvs. Hol mal die gesamten Daten vom AG Charlottenburg-Berlin speziell zur 218 C rüber. Nur die von der 218 C, bitte.
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 16:58
Da musst du Iaal oder RL fragen, die können das. Ich brauch sonst wieder Stunden.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 17:00
Dann ruf ihn an. Jetzt!
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 17:01
http://zh.wikipedia.org/wiki/User:IAAL
Der ist einfach unglaublich.
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 17:14
Servus. Iaal hat in dem chinesischen Wirrwarr praktischerweise schon mal den Link zu Tron dazugebaut. :-)
Der Vandale in China heisst 84.132.201.222 und das ist der hier: http://www.ripe.net/perl/whois?84.132.201.222
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 18:06
Den schnapp ich mir!!
By
zupla, at 09 Februar, 2006 18:07
Sakradi, was machn denn die zwoa da drüben? Da ist ja no a Bayer!! A Bayer in China!! Nussknacka hoast der. Und kimmt a aus Minga. Ja, da schau her. :-)
User_talk:IAAL
Sepp, auf de Lederhosn klatsch....
By
seppl, at 09 Februar, 2006 18:12
Servus. Bist a "Fux", Seppl. :-)))
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 18:19
Also, ich gehe gerne chinesisch Essen, aber verstehn tua i nix. Des aber versteh i scho:
(当前) (先前) 16:57 2006年2月9日 IAAL (rev 你好。我抱歉。它由法律不允許寫他的家庭的完全名字。並且請尊敬他的這個願望父母和家庭。謝謝。)
(当前) (先前) 16:47 2006年2月9日 84.132.201.222 (rv)
(当前) (先前) 16:24 2006年2月9日 IAAL (你好。我抱歉。它由法律不允許寫他的家庭的完全名字。並且請尊敬他的這個願望父母和家庭。謝謝。 Boris F. aka Tron is ok.)
Hahaha!! Der ist guad!
Sepp
By
seppl, at 09 Februar, 2006 18:21
Servus. Wenn Iaal schon online ist und vielleicht hier bald mitliest:
Wir brauchen die gesamten Daten vom AG Charlottenburg-Berlin speziell zur 218 C. Nur die von der 218 C, bitte. Sie müssen mit der Wikipedia-Datenbank abgeglichen werden.
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 18:25
Aua, jetzt kann sich die IP 84.132.201.222 einen neuen Internetprovider suchen:
http://zh.wikipedia.org/wiki/User_talk:84.132.201.222
Ich schick denen auch gleich noch meine Abuse-Meldungen.
Zupla, weisst du schon, wer das genau ist?
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 18:51
Servus. Der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth schreibt bei Golem folgendes:
Pressemitteilung des KG Berlin hierzu:
Erstaunlich ist, dass diese Presseerklärung die Nennung des Familiennamens von Boris F. (Tron) vermeidet. Ob dies nur aus Respekt vor dem Berufungsgericht erfolgt oder ob selber “sicher gehen will” - es wird sich vermutlich zeigen.
http://forum.golem.de/read.php?8748,560272,560272
DW
By
DW, at 09 Februar, 2006 21:08
DW, ich habs dir weiter oben schon gesagt: Die vom AG Berlin wollten eigentlich gar nicht entscheiden und haben hierzu ganz bequem den Streitwert auf 1000,- erhöht, damit das LG Berlin darüber entscheiden kann.
By
zupla, at 09 Februar, 2006 21:31
Hallo Zupla! Bleib bitte hier. Nicht dort drüben posten.
Gruss
FvMM
By
FoMMM, at 09 Februar, 2006 21:47
ja, denn dort drüben darf nur fvmm ganz alleine trollen. habt ihr anderen trottel noch nicht gemerkt, dass ihr nur nach der pfeife von fvmm tanzt? seid ihr so willige sklaven für sein getrolle?
By
Anonym, at 10 Februar, 2006 00:42
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